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Unter dem Begriff der Inventur versteht man eine Bestandaufnahme, bei der zu einem bestimmten Stichtag, permanent oder stichprobenartig, das gesamte Inventar beziehungsweise der Bestand eines Unternehmens verzeichnet wird. 

In Deutschland ist jede Person, die nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) ein Handelsgewerbe betreibt, durch die Paragraphen § 240 HGB sowie §§ 140, 141 der Abgabenordnung (AO) verpflichtet, eine Inventur durchzuführen. Im Rahmen der Buchführung muss die Inventur mindestens zum Ende des Geschäftsjahres, oder aber wenn ein Unternehmen übernommen beziehungsweise gegründet wird, durchgeführt werden.

Körperliche Inventur und Buchinventur[]

Körperliche Inventur[]

Bei der körperlichen Inventur werden alle Gegenstände erfasst, die sich Zählen, Wiegen oder Messen lassen. Darunter fallen auch verankerte Maschinen. Unter Umständen ist gegebenenfalls eine Schätzung der Menge möglich, allerdings nur dann, wenn die genaue Aufnahme unzumutbar erscheint.

Buchinventur[]

Im Gegensatz zur körperlichen Inventur werden bei einer Buchinventur Vermögenswerte und keine körperlichen Gegenstände erfasst. Darunter fallen unter anderem Bankguthaben, Schulden, Forderungen und ähnliches. Dieses Inventurverfahren wird allein durch die buchhalterischen Aufzeichnungen gewährleistet.

Inventurarten[]

Ein Unternehmen hat die Wahl zwischen mehreren Inventurarten und kann sich in der Regel frei zwischen diesen Entscheiden. Ausnahmen bilden Betriebe, die mit verderblichen Waren wie Lebensmitteln und ähnlichem arbeiten. Diese sind gezwungen Stichtagsinventuren durchzuführen.

Stichtagsinventur[]

Wie der Name schon sagt, wird bei der Stichtagsinventur an einem bestimmten Tag die Inventur durchgeführt. Das Datum muss sich dabei nicht mit dem Bilanzstichtag decken. Der Arbeitsaufwand einer Stichtagsinventur ist vergleichsweise hoch, da binnen kürzester Zeit der gesamte Bestand aufgelistet sein muss.

Permanente Inventur[]

Die permanente Inventur bedeutet im Vergleich zur Stichtagsinventur weniger Arbeitsaufwand für ein Unternehmen und die einzelnen Mitarbeiter. Die Voraussetzung, um den genauen Lagerbestand zeitlich unabhängig prüfen zu können, ist, dass ein Lagerbuch mit allen Ab- und Zugängen geführt wird. Trotz dessen muss zwingend mindestens einmal pro Geschäftsjahr der Soll- und Ist-Bestand bilanziert werden. Die Daten allerdings müssen nicht an einem Stichtag gesammelt werden, sondern lassen sich über das Jahr verteilt erheben.

Verlegte Inventur[]

Sollte es einem Unternehmen nicht möglich sein, am Stichtag eine Inventur durchzuführen, ist die verlegte Inventur möglich. Dabei wird in einem Zeitraum von entweder drei Monaten vor dem Bilanzstichtag oder bis zu zwei Monaten danach der Warenbestand aufgenommen und der entsprechende Wert gegengerechnet. Dabei ist lediglich der Warenwert und nicht die Menge der Artikel ausschlaggebend.

Stichprobeninventur[]

Damit eine Inventur auf Stichprobenbasis durchgeführt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So sieht das Gesetzt für eine Stichprobeninventur vor, dass 5% des Bestandes mindestens 40% des gesamten Lagerwertes ausmachen, über 2000 Artikel vorhanden sind und das Unternehmen mit einer EDV-Software arbeitet, welche die Lagerwarenbuchführung übernimmt. Letztendlich werden die hochwertigen Artikel voll gezählt und der restlicher Bestand mittels Stichproben hochgerechnet.

Inventurverfahren[]

Insbesondere die Stichtagsinventur birgt einen erhöhten Arbeitsaufwand mit sich. Ein geregelter Arbeitsablauf wird erschwert oder sogar unmöglich, da die Mitarbeiter einen Großteil der Arbeitszeit mit der Bestandsaufnahme verbringen. Für einen wachsenden Betrieb kann es sich daher ab einer gewissen Große lohnen, auf System-Angebote zu setzten.

Zum einen finden sich auf Inventuren spezialisierte Unternehmen, welche Arbeitskraft sowie Material zur Verfügung stellen und die Bestandsaufnahme im Sinne des Unternehmens vor Ort durchführen. Mitarbeiter müssen so nicht für die Zählung eingespannt werden, sondern können dem Arbeitsalltag nachgehen, während die externe Firma sich vollständig um die Inventur kümmert.

Zum anderen lässt sich der gesamte Bestand einer Firma auch mit Hilfe von Programmen erfassen. Diese Inventursoftware von Drittanbietern ist in der Lage, nach einer ersten Inventarisierung fortlaufend und ohne großen Arbeitsaufwand den Bestand systematisch zu führen. Unter Umständen lässt sich die Inventur Software über individuell angepasste Schnittstellen zusätzlich mit dem Firmeneigenen Buchhaltungssystem koppeln.

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